Fahrgastrechte im FV bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

BR_103, Samstag, 27.08.2011, 13:03 (vor 5518 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Egal wie auch immer das Gesetz zustande gekommen ist, es ist in jedem Falle stark verbesserungswürdig. Und darüber hinaus ändert es auch nichts daran das das angesprochene Problem durch die Bahn selbst MASSIV verschuldet wird durch besagte Anschlussverluste. Man hat früher die Deutsche Bundesbahn immer als Behördenbahn verhöhnt, aber heute frage ich mich oft ob die DB AG wirklich besser ist. Alleine durch die Zersplitterung in versch. Untergesellschaften gibt es doch oft massive Reibungsverluste die letztlich der Kunde auszubaden hat. Und das sagt einer der kein Bahnhasser ist, sondern die Bahn seit dem 15. Lebensjahr zum erklärten Lieblings Verkehrsmittel auserkoren hat.

Und schlussendlich würde mich mal interessieren ob hier in diesem Forum in einem ähnlich gelagerten Fall den Versuch gemacht hat eine Schlichtungsstelle zu bemühen. Oder bin ich der Einzigste hier der auch noch für andere Dinge unterwegs explizit mit Mindestaufenthaltszeiten eine Reise plant?


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