Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Freitag, 05.08.2011, 13:43 (vor 5540 Tagen) @ ortenau-s-bahner

Natürlich kann man die Fahrt unterbrechen. Es soll Menschen geben, die ihre Reise schon längst beendet haben, aber während der Gültigkeit ihrer FK solange das Ris beobachten, bis sie einen passenden verspäteten Zug auf dem Laufweg gefunden haben.

Und dann angeben, just mit dem gefahren zu sein. ;)
Wie man hört geht die Erstattung einwandfrei. ;)

Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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