Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

ortenau-s-bahner, Freitag, 05.08.2011, 11:47 (vor 5543 Tagen) @ flyingska

Hallo,

danke an alle für die Antworten. D.h. bei einer durchgehenden Fahrkarte müssten die Fahrgastrechte greifen? Würde ich rein aus dem Bauch heraus auch so sehen.

Franks Beispiel geht etwas an der Fragestellung vorbei, da die Verspätung in seinem Fall ja nicht durch die Bahn, sondern durch die anderen Dienstleisterinnen verursacht wurde. Ob und in welchem Umfang dort ähnliche Kundenrechte gelten, wage ich zu bezweifeln ;-)

ortenau-s-bahner


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