Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

Frank-RE, Recklinghausen, Freitag, 05.08.2011, 11:13 (vor 5540 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Sehe ich auch so...

Denn die Freizeitbeschäftigung zwischen 2 Verbindungen ist ja nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags;-)

Anderes Beispiel gefällig?
Ich fahre von A nach B über C und plane einen 1 stündigen Aufenthalt in einem "Etablissement" in Bahnhosnähe in C ein.
Die dort "Beschäftigten" haben den Hals voll mit Arbeit (im wahrsten Sinne) und so bin ich erst nach 2 Stunden wieder raus.
Da gibts dann auch keine 10 euro;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum