Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

ortenau-s-bahner, Freitag, 05.08.2011, 10:07 (vor 5540 Tagen)

Hallo,

nehmen wir den folgenden halbhypothetischen Fall: Ich arbeite in A, wohne in B und möchte übers Wochenende nach C fahren.

Ich fahre nun von A nach B, habe dort einen rund halbstündigen Aufenthalt eingeplant um meinen Koffer von zuhause zu holen und fahre dann weiter nach C. Wenn nun der erste Zug Verspätung hat, so dass ich es nicht mehr nach Hause schaffe (der reine Anschluss aber klappen würde) und ich somit erst eine Stunde später nach C fahren kann, greifen dann die Fahrgastrechte?

Und wenn ja: Macht es einen Unterschied, ob ich für die Strecke von A nach B eine Verbundzeitkarte (und eine DB-Fahrkarte von B nach C) habe, oder eine durchgehende DB-Fahrkarte von A nach C über B?

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten

ortenau-s-bahner


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