Fahrgastrechte bei längerem Unterwegsaufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

bahnerausleidenschaft, Freitag, 05.08.2011, 11:34 (vor 5541 Tagen) @ Frank-RE

Sehe ich auch so...

Denn die Freizeitbeschäftigung zwischen 2 Verbindungen ist ja nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags;-)

Anderes Beispiel gefällig?
Ich fahre von A nach B über C und plane einen 1 stündigen Aufenthalt in einem "Etablissement" in Bahnhosnähe in C ein.
Die dort "Beschäftigten" haben den Hals voll mit Arbeit (im wahrsten Sinne) und so bin ich erst nach 2 Stunden wieder raus.
Da gibts dann auch keine 10 euro;-)

Aber hattest deinen Spass hoffe ich ;)


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