Frage zu ungerechtfertigter Fahrpreisnacherhebung (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 04.06.2011, 02:42 (vor 5582 Tagen) @ zetzmann
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 04.06.2011, 02:43

Nein, Du bist (in diesem Falle) keiner Leistungserschleichung, eines Betrugs oder sonstwas strafrechtlichem "schuldig".

Wobei handelt es sich deiner Ansicht nach, wenn man sich zwischen Hauptbahnhof und Spandau auf der Toilette verdrückt, um nicht kontrolliert zu werden?

(und nicht vorab verurteilende)

Vorverurteilt hat hier sicher keiner, sondern nur nach gegebener Faktenlage bewertet.


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