-> Leistungserschleichung (§ 265a StGB) (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Freitag, 03.06.2011, 15:22 (vor 5582 Tagen) @ fabs

Ist es doch! Er schrieb von 140 € auf dem Hinweg. Das ist das doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises. Was bei in Berlin startenden Zügen natürlich auch das Doppelte der gesamten Strecke ist.

Hätte er nicht glaubhaft machen können, dass er erst in Berlin zugestiegen ist (s. andere Antwort), hätte man im auch eine FN ab dem Abgangsbahnhof ausstellen können. ;)

Und irgendwie glaube ich, man will uns hier verschaukeln. Zum Beispiel das zum Sachverhalt völlig konträre Nennen des Hamburger Gönnertums ist doch arg merkwürdig.


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