Beweisführung (Allgemeines Forum)

heinz11, Donnerstag, 09.10.2008, 20:29 (vor 6281 Tagen) @ Suedhesse

Die Bahn könnte natürlich die Mitfahrerbörsen im Netz durchsuchen.

Über die Kontaktdaten kann man die Anbieter dann rausfiltern und präventiv zuschlagen.


Die Bahn ist keine Strafverfolgungsbehörde. Zum Glück nicht.

Noch nicht... ;-)


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