Beweisführung (Allgemeines Forum)

Suedhesse, Montag, 06.10.2008, 19:00 (vor 6287 Tagen) @ Markus-P

Die Bahn könnte natürlich die Mitfahrerbörsen im Netz durchsuchen.

Über die Kontaktdaten kann man die Anbieter dann rausfiltern und präventiv zuschlagen.

Die Bahn ist keine Strafverfolgungsbehörde. Zum Glück nicht.


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