Glückwunsch... (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 21:24 (vor 4828 Tagen) @ Matze86

Schau mal hier.

Gut, und höhere Gewalt und unabwendbare Dinge/Witterungseinflüsse sind zwei Paar Schuhe. Dass wirklich nur höhere Gewalt bei Ansprüchen ausgeschlossen wird, habe ich noch in keinen Beförderungsbestimmungen gelesen. Eine Haftung bei höherer Gewalt scheidet ohnehin ganz automatisch aus, das braucht gar nicht in den Bedingungen zu stehen. Diese Fälle sind ja weder vorhersehbar noch vermeidbar.


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