Glückwunsch... (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 01.03.2011, 23:31 (vor 4828 Tagen) @ Abi
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 01.03.2011, 23:31

Wo steht es, daß Triebwerkschäden NICHT zur höheren Gewalt gehört?

Erstens mal gibt es keine Triebwerke in Lokomotiven. Zweitens hast du meinen Beitrag offenbar nicht gelesen und drittens sind Fahrmotorschäden o.ä. keine vollkommen überraschenden und unvorhersehbaren Dinge, erste Bedingung für höhere Gewalt, und entstammen der Sphäre einer Vertragspartei, eine weitere Bedingung für höhere Gewalt.


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