Glückwunsch... (Fahrkarten und Angebote)

Matze86, München, Dienstag, 01.03.2011, 21:20 (vor 4828 Tagen) @ Abi


Kaum ein Unternehmen wird Fehler mit Absicht machen. Aber dennoch müssen sie für eingetretene Schäden aus ihrem Einflussbereich Schadenersatz leisten.


Ich frage mich immer, welche Fehler liegen im Einflußbereich der Bahn?

- Ausfall Triebwerk in der Lok?
- Personenunfall?
- Störungen im Signalwerk?
- sonstige technische Störungen?

Ich würde sagen, daß das alles "höhere Gewalt" ist!

Falschberatung am Schalter, Telefon oder im Zug würde ich als Fehler seitens der Bahn akzeptieren, wobei das schwer nachweisbar ist...

Schau mal hier.


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