Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse " (Allgemeines Forum)

Ozzwald, Freitag, 06.08.2010, 00:35 (vor 5771 Tagen)

So,

ich wollt mal aufführen bei welchen Gründen ein Entschädigungsanspruch besteht, und bei welchen nicht:

Ausschlussgründe sind:

- Polizeiliche Ermittlung
- ärtzl. Verorgung eines Fahrgastes
- unbefugtes Betätigen der Notbremse durch Reisende
- Personen im Gleis
- Notarzteinsatz am Gleis
- Unwetter
- Pass- und Zollkontrolle
- Beeinträchtigung durch Vandalismus

Keine Ausschlussgründe sind:
- Warten auf Anschluss
- Feuerwehreinsatz an der Strecke
- Gegenstände im Gleis
- Streik
- Tiere im Gleis
- Witterungsbedinge Störung
- versp. Übergabe Ausland


Kurze Erläuterung:

Personen im Gleis vs. Tiere im Gleis:
-Peronen entscheiden sich selber dafür, Tiere nicht wirklich
-Feuerwehreinsatz: Man könnte die Böschung zurückschneiden
-Unwetter vs. Witterung: Unwetter z.B. Bliteinschlag etc ; witterungsbedingt: z.B. eingefrorene Weiche (wäre vermeidbar), Kuppelstörung (wäre vermeidbar), also eher die technische Seite der Infra- und Fahrzeugtechnik.

Wichtig:

Kommt zu einem Ausschlussgrund, ein Grund dazu, welcher keiner ist, so besteht ein Anspruch:

z.B. +123 wegen Notartzteinsatz, dann später nochmal +5 wegen Anschlussfahrgäste

(Unlogisch, aber ist "leider" so)


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