Fahrgastrechte aktuell - " Unabwendbare Ereignisse " (Allgemeines Forum)
Hallo Ozzwald,
ich würde als Kriterium noch mit aufnehmen, ob es dem Verkehrsunternehmen zuzumuten war, einen Ersatzzug bereitzustellen. Wenn an großen Knotenbahnhöfen ein einzelner Fernzug stark verspätet einläuft, und kein Ersatzzug gestellt wurde, obwohl dies nach Betriebslage durchaus zuzumuten gewesen wäre, würde ich in jedem Fall einen Entschädigungsanspruch stellen und ggf. durchsetzen.
Viele Grüße
Peter
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unterwegs für freie Eisenbahn- und Defibrillator-Daten
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Ozzwald,
06.08.2010, 00:35
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