Die DB-Agentur - Ein kleiner Einblick (Allgemeines Forum)

Sascha Heß, Dienstag, 01.02.2011, 15:10 (vor 5552 Tagen) @ Fabian318

Hallo zusammen,

ich habe mir gerade diesen Thread durchgelesen und möchte, als Inhaber einer DB-Agentur dazu etwas schreiben.

Die Bahn gestattet in den Verträgen mit den Agenturen den Verkauf von Bahnwerten und anderen Produkten der Bahn. Sie verpflichtet aber nicht dazu, alles anzubieten. Zumindest habe ich keinen entsprechenden Abschnitt gefunden.

Wenn wir aber etwas verkaufen, müssen wir alle Tarif- und sonstigen Bestimmungen beachten.
Bei den Fahrgastrechten sind wir z.B. verpflichtet, dem Kunden alle notwendigen Informationen zu geben, die er im Vorfeld der Reise haben muß. Auch nach der Reise sind wir dazu verpflichtet.
Wir müssen aber kein Geld auszahlen. Wir haben durchaus das Recht, den Kunden dazu an ein Reisezentrum oder das ServiceCenter Fahrgastrechte zu verweisen.
Auch die Tatsache, daß das das FGR-Formular bestätigt ist, verpflichtet uns nicht dazu, sondern ermöglicht uns erst die Abwicklung.

Allgemein gesprochen gilt, daß sich ein Reisebüro aussuchen kann, mit wem es Geschäfte machen möchte, als an wen man also etwas verkauft oder eine sonstige Dienstleistung erbringt.

Viele Grüße
Sascha


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