Weigerung Auszahlung FGR durch Agentur zulässig? (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Samstag, 29.01.2011, 23:09 (vor 5549 Tagen) @ Garfield_1905

Es wundert Dich, das eine Agentur, deren Sinn es ist, Geld zu verdienen, sich weigert, Gratisleistungen auszuführen ? Und nach Deinen eigenen Worten das schon 'zum wiederholten Male' ? Das heißt ja im Umkehrschluß, das Du schon häufiger versucht hast, dort gratis irgendwelche Dienstleistungen zu bekommen. Man kann auch Kulanz überreizen.

Welche Kulanz denn? Kann sich eine Agentur aussuchen, ob sie, wenn sie einen Vertriebsvertrag mit der DB hat, ihre Leistungen anbietet oder nicht? Je nachdem, ob den Mitarbeitern die Nase des Kunden passt oder nicht?

Daher auch meine Frage, insbesondere hinsichtlich der Erstattungen: muss eine Agentur ein bestätigtes FGR-Formular bearbeiten oder muss sie es nicht? Oder gibt es da unterschiedliche Verträge, z.B. je nachdem, ob sich die Agentur im Bahnhof befindet oder nicht....

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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