§5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 23:46 (vor 5548 Tagen) @ Ralle622

Ich weiß es nicht, vermute aber mal, dass es über die Bundespolizei läuft. Vielleicht hilft ein Blick in §§ 12, 13 BPolG weiter;

Herzlichen Dank für Deinen Hinweis. Ja, gem. § 13 BPolG ist die Bundespolizei für die Verfolgung und Ahndung von den hier diskutierten Ordnungswidrigkeiten zuständig (da stimmte ja meine Vermutung).

Eigentlich ertaunlich, dass §5 BNichtrSchG iVm §§ 17, 35 OWG iVm § 13 BPolG (zumindest nach meinen Recherchen) nicht öfters als Antwort auf die im WWW kursierenden Fragen nach den Folgen des Rauchens einer Zigarette in Zügen der DB AG genannt wird.

Das war hier wieder sehr interessant und gut!

Hier wurde im Übrigen schon einmal darüber diskutiert, allerdings ohne endgültiges Ergebnis.

Merci für den internen Link. Diese Diskussion kannte ich noch gar nicht ;).


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