Zuständige Behörde § 35 OWiG (Allgemeines Forum)

SST, Köln-Südstadt, Samstag, 29.01.2011, 19:09 (vor 5552 Tagen) @ Ralle622

Für das BNichtrSchG gilt: Da das BNichtrSchG keine speziellen Vorschriften beinhaltet, gilt der allgemeine Bußgeldrahmen aus § 17 OWiG, also 5 bis 1000 Euro.

Weiß jemand, welche Behörde für die Festlegung der individuellen Höhe des Bußgeldes zuständig ist, wenn ein Fahrgast in Zügen der DB AG unerlaubt raucht?

Das Zugbegleitpersonal darf ja wohl nicht nach eigenem Ermessen einen bestimmten Betrag nennen und einkassieren.

Also wird der rauchende Fahrgast wohl in jedem Fall erst einmal der Bundespolizei überstellt?


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