Rauchverbot nicht durch Gesetz erzwungen (Allgemeines Forum)

Giovanni, Samstag, 29.01.2011, 17:02 (vor 5549 Tagen) @ SST

Kann mann in diesem Zug evtl. auch am Fenster wie im IC eine Rauchen?


Nein, man kann in diesem Zug - ebenso wie im IC und allen anderen Zügen - keine rauchen, weder am Fenster noch auf der Toilette noch sonstwo. Das Rauchen in Zügen ist seit 1.9.2007 gemäß §1 des Gesetzes zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.


Bitte den kompletten Inhalt des Bundesnichtraucherschutzgesetz lesen.
Solange eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht, dürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Zügen Raucherbereiche einrichten.

Problematisch ist dabei natürlich, dass zu den Verkehrsstarken Tagen kaum eine ausreichende Anzahl an Räumen zur Verfügung steht - was nur durch eine Reservierungspflicht sichergestellt werden könnte.
Diese Reservierungspflicht ist im CNL allerdings vorhanden...


Tatsache ist aber, dass die Bahn dadurch Reinigungskosten spart.


Das könnte ja aber durch einen "Raucherabteilzuschlag" wieder erwirtschaftet werden. Für mich immer wieder unbegreiflich, dass die Möglichkeit ein Raucherabteil einzurichten, nicht genutzt wird (und sei es nur in der ersten Klasse mit einem noch zusätzlichen Reinigungs-Zuschlag) und stattdessen nur noch das Personal rauchen darf bzw. einfach raucht.

Das bleibt dem EVU überlassen...
Im privaten Schnee-Express gibt es in Deutschland Raucherbereiche:
http://www.schnee-express.com/infos-zum-zug.aspx


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