Zuständige Behörde § 35 OWiG (Allgemeines Forum)

Ralle622, Bonn, Samstag, 29.01.2011, 22:42 (vor 5636 Tagen) @ SST

Weiß jemand, welche Behörde für die Festlegung der individuellen Höhe des Bußgeldes zuständig ist, wenn ein Fahrgast in Zügen der DB AG unerlaubt raucht?

Das Zugbegleitpersonal darf ja wohl nicht nach eigenem Ermessen einen bestimmten Betrag nennen und einkassieren.

Also wird der rauchende Fahrgast wohl in jedem Fall erst einmal der Bundespolizei überstellt?

Ich weiß es nicht, vermute aber mal, dass es über die Bundespolizei läuft. Vielleicht hilft ein Blick in §§ 12, 13 BPolG weiter; ist mir jetzt aber zu mühsam, da durchzusteigen. Hier wurde im Übrigen schon einmal darüber diskutiert, allerdings ohne endgültiges Ergebnis. Vielleicht hat Nutzer JanKrohn ja eine Antwort auf seine dort angekündigte E-Mail erhalten...


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