Der Sinn von starren Grenzen... (Reiseberichte)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 20.01.2011, 22:07 (vor 5536 Tagen) @ Jörg
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 20.01.2011, 22:11

... ist der, das Hersteller eine Zuverlässige Planungsgrundlage haben und Züge nicht nur für ein Land bzw. für bestimmte Bahnsteige bauen können wo es gerade hinpasst sondern allgemein passt was zu höheren Stückzahlen und damit einer erheblichen Preisersparnis führt.

Die Höchstgrenze bringt da aber nichts, weil die Bahnsteige nicht alle 400 Meter lang sein müssen (was auch nicht durchzusetzen ist). Insofern ist es auch keine verlässliche Planungsgrundlage, wenn man mit 400 Meter-Zügen rechnet. Und wenn ich einen Zug für eine bestimmte Strecke bauen lasse, wo wirtschaftlich 600 Meter lange Züge das Non-Plus-Ultra sein werden, wieso soll einem dann die EU einen Riegel vorschieben? Oder wieso soll man nicht auf manchen Strecken mit einer Dreifachtraktion ICE 3 fahren dürfen, wenn es die Bahnsteige jeweils hergeben?

Finde es daher nach wie vor sinnlos, pauschal eine Höchstgrenze vorzuschreiben.

Um keine Splitterbaureihen, sondern individuell anpassbare Fahrzeuge, zu entwickeln, werden sich die Hersteller sicher schon bemühen. Außerdem wäre es sicher kein Problem, den ICE 3/Velaro - so wie er ist - bei Bedarf mit zwei zusätzlichen Wagen auszustatten und auch so Variabilität für den Hersteller zu schaffen.

Stell dir mal vor es gebe kein DIN A4 Papier und du müsstest für jeden verschiedenen Druckerhersteller unterschiedliche Papiersorten einkaufen und Lagern einschließlich unterschiedlicher Aktenordner und Schnellhefter.

Der Vergleich hinkt: Für ein Blatt A4-Papier ist nicht vorgegeben, dass es maximal 210 x 290 mm groß sein darf, sondern dass es genau 210 x 290 mm groß sein muss. Mit ersterer Angabe kann man in der Tat nichts anfangen und schafft keine Planungsgrundlage, wie es jetzt bei den Bahnsteigen der Fall ist.


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