Zumutbarkeit und Umschulung (Allgemeines Forum)

Power132, Donnerstag, 07.02.2019, 06:42 (vor 1906 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von Power132, Donnerstag, 07.02.2019, 06:46

Umzug (oder Wochenpendeln) und Umschulung sind zumutbar, wenn man das alte Gehaltsniveau halten will.

Klassischer SGB Sprech.

Es ist nicht beschrieben, wie die gescheitete Wiedereingliederung abgelaufen ist. Sollte er wieder in den Führerstand oder hat man ihm angeboten einen anderen Job innerhalb des Unternehmens anzunehmen?

Umschulung ist auch so eine Sache. Wenn du um die 40 bist und eine Umschulung beginnst, machst du meist eine überbetriebliche mit Praktika gestüzte Umschulung. Wenn du dann nach zweieinhalb oder drei Jahren fertig bist, tummelst du dich dann mit Schulabgängern und fertigen Auszubildenden auf dem Arbeitsmarkt. Und Berufserfahrung hast du auf Grund der überwiegend schulisch durchgeführten Umschulung auch nur begrenzt.

Töricht, wer meint, einfach umzuschulen und dann ist alles wieder gut.

Thema Umzug:
- Kinder die in die Schule gehen
- Arbeitsplatz der Frau/des Mannes
- nicht abbezahltes Wohneingetum

sprechen nicht für einen Umzug


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