Zahlungspflicht bei vorsätzlichem Handeln? (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Mittwoch, 06.02.2019, 22:30 (vor 1878 Tagen) @ Proeter

Im Forenbeitrag ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen versehentlichen oder bewusst herbeigeführten PU handelt. Dies steht aber im verlinkten Artikel: Der Unfall wurde "absicht"lich (=vorsätzlich) herbeigeführt.
Seit wann zahlen Haftpflichtversicherungen bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden?
Dies ist in allen Policen ausgeschlossen, ebenso wie grob fahrlässiges Handeln und das billigende Inkaufnehmen von Schaden.
Die Versicherung kann also nicht haften müssen; der Schaden muss aus dem Nachlass bzw. durch die Erben beglichen werden.

Das ist nicht richtig. Eine Haftpflichtversicherung muß erstmal zahlen, das ist auch bei der Autohaftpflicht so. Sie kann sich aber bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einen Teil vom Versicherungsnehmer zurückholen. Der Geschädigte bekommt aber sein Geld erstmal.


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