1 Fahrkarte <= # Beförderungsverträge. (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Mittwoch, 07.11.2018, 11:58 (vor 1997 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von martarosenberg, Mittwoch, 07.11.2018, 11:58

Hm. Ich habe meinen Fahrschein eigentlich immer von der DB, daher ist die doch mein Vertragspartner.

Hinsichtlich des Kaufvertrages, ja. Die Beförderungsverträge kommen aber immer nur mit den Unternehmen des benutzen Verkehrsmittels zustande, ggfs. auch mehrere.

Das widerspricht dann aber dem Grundsatz "eine Fahrkarte = ein Beförderungsvertrag", der immer so deutlich beworben wird wenn es um FGR bei gestückelten Fahrkarten geht.

Wenn Du jetzt schreibst, "# Beförderungsverträge >= 1 Fahrkarte", könnten ja auch FGR ausgehebelt werden beim Wechsel zwischen EVU wenn alles auf einer Fahrkarte ist.

Dieses argument umgedreht wäre wieder mal verwendbar wenn man FGR bei gestückelten Fahrkarten gerichtlich durchexerzieren möchte, was ja leider bis jetzt die Bahn verhindert in dem sie dann "aus Kulanz" das fragliche erstattet um der richterlichen Feststellung des Sachverhaltes aus dem Weg zu gehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum