Trickreich -- ? Erstattung Verpflegung im Selbstbehelf. (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Dienstag, 06.11.2018, 10:12 (vor 1991 Tagen) @ Giovanni

Im Sinne der Fahrgastrechteverordnung existiert das Servicecenter Fahrgastrechte gar nicht - verantwortlich sind stattdessen die Bahnunternehmen. Das Servicecenter Fahrgastrechte vertritt nach eigenen Angaben einige ausgewählte Bahnunternehmen (die abseits des S-Bahn-Verkehrs vermutlich zusammen weit über 90% Marktanteil haben), aber eben nicht alle.
Für das Angebot der kostenlosen Übernachtung und Verpflegung wäre in diesem Fall laut Fahrgastrechteverordnung der Bahnhofsbetreiber verantwortlich gewesen - d.h. DB Station und Service. Und dieses Unternehmen gehört zu den zahlreichen Bahnunternehmen, die nach Eigendarstellung des SC Fahrgastrechte nicht von diesem vertreten werden.

Oh, darum erstattet das SC FGR auch kein Getränk, die man sich im Selbstbehelf (weil Info und Schalter zu waren) am Bahnhof (also "vernünftigerweise am Bahnhof verfügbar war") geholt hat und es dennoch eine längere Wartezeit bei Rekordhitze gab.

Muss sowas dann also nicht über das FGR-Formular an das SC-FGR eingereicht werden sondern extra an DB Station & Service? Oder doch direkt an das EVU? Oder wie?


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