Zwischenzeitliche Sammelantwort> (Allgemeines Forum)

falco, Montag, 05.11.2018, 23:39 (vor 1989 Tagen) @ sibiminus

Nein, macht keinen Unterschied. Der Prozess sagt sehr klar wie eine zumutbare Anschlussverbindung zu ermitteln ist: da geht es um die vorgesehene Ankunft bis 24 Uhr und es gibt noch ein paar Kulanzregelungen. Kann keine zumutbare Verbindung ermittelt werden, sieht der Prozess die Prüfung gegen die FGR vor (die bereits zitierten Regeln, BB 9.1.2). Die Ausgabe in DB-Zügen ist nur in Abstimmung mit der VL bei nicht verfügbarer DB Info vorgesehen.

Wie genau sieht der Prozess zur Ermittlung einer zumutbaren Anschlussverbindung denn aus?

Und was hat BB 9.1.2 damit zu tun? Die regelt doch nur das Verfahren zur Weiterfahrt bei PK-C-Fahrkarten.


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