Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig. (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Mittwoch, 20.06.2012, 03:13 (vor 4348 Tagen) @ bernd04

Hallo,

Es ist ganz einfach, und bitte nicht zu kompliziert machen.

Ich finde den Aufdruck auf einer Fahrkarte, der ausdrücklich sagt, dass damit Nachtzüge nicht benutzt werden dürfen, völlig einfach und leicht verständlich. Zugbegleiter sehen das mit hoher Wahrscheinlichkeit ganz genauso. Auch der EG-Verordnungsgeber weist dem Aufdruck auf einer Fahrkarte hohes rechtliches Gewicht zu. Alles wirklich ganz einfach.

Auf mein diesbezügliches Argument bist Du freilich bis jetzt nicht eingegangen.

Für CNL ist zuerst BB NZ zuständig,die Nutzung eines CNL-Zuges ist mit allen DB Fahrkarten mit IC/EC Berechtigung möglich.

Die kompliziertere Variante also? Nun denn ...

Schauen wir, was wirklich dort steht: "CNL können mit allen Fahrkarten für Züge der Produktklasse ICE und / oder IC/EC entsprechend Nr. 1.2 der BB Personenverkehr genutzt werden."

Schauen wir also mal, welche Eigenschaften eine Fahrkarte für Züge der Produktklasse IC / EC bzw. ICE gemäß BB hat:

* kann für maximal 5 Personen ausgestellt werden
* für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich
* bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen
* für Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich. Bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte kann der Reisende bis zu zwei Bahnhöfe bestimmen, welche in Richtung auf das Fahrziel durchfahren werden sollen.
* bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt ...
* "Der Reisende hat beim Empfang der Fahrkarte zu prüfen, ob diese gemäß seinen Angaben ausgestellt wurde." (huch)
* "Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend." (oh nochmal huch)
* Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt, soweit keine Zugbindung besteht, auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse.

Auch wenn man die Bedingungen ignoriert, die für die D-Pass offensichtlich mangels Angaben über die Fahrtstrecke bzw. Start und Ziel nicht anwendbar sind, so muss man doch feststellen, dass der D-Pass eigentlich keine typische Fahrkarte mit Gültigkeit für eine bestimmte Produktklasse ist:

"Die Fahrkarten berechtigen innerhalb des unter Nr. 2 aufgeführten Aktionszeitraums einen Monat zu beliebig vielen innerdeutschen Fahrten in den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C, wenn zumindest jeweils eine Teilstrecke in Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt wird."

Folglich darf ich mit einem D-Pass nicht allein in einem Regionalzug fahren - nur im Rahmen einer Fahrt, bei der auch ICE oder IC/EC benutzt werden. Bei "normalen" Fahrkarten gemäß BB jedoch ist das ohne weiteres möglich - mit einer ICE-Fahrkarte nach BB darf ich auch in einem Regionalzug fahren (wenn sonst nichts dagegen spricht) und muss nie einen ICE betreten haben.

Gerade in Bezug auf die Produktklassen unterliegt der D-Pass zumindest dieser Sonderregelung. Da finde ich es mutig, zu unterstellen, dass es sich bei ihm in jeder Hinsicht um eine "Fahrkarte der Produktklasse IC/EC", die im Rahmen der BB Nachtzug gemeint ist, handelt.

Selbst *wenn* man aber, so wie Du, unterstellt, dass die BB zum D-Pass Nachtzüge nicht ausschließen, muss man doch feststellen, dass die BB Personenverkehr ausdrücklich bestimmen, dass die "auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben [...] für die Beförderung maßgebend" sind.

Wie passt das damit zusammen, dass Du meinst, eine Fahrkarte, die gemäß Aufdruck Nachtzüge ausdrücklich ausschließt, wäre auf diesen gültig? Ich gehe doch nicht davon aus, dass Du, wo Du die Gültigkeit der BB so hoch hängst, nur von willkürlicher selektiver Gültigkeit bestimmter Passagen ausgehst, oder?

Eine übliche Beispiel, die Prämiefahrkarten wie Mitfahrerfreifahrt und 1. Klasse Upgrade haben folgenden Hinweis auf der Fahrkarte: Die Prämie gilt für BC 100 Inhaber für beliebige Fahrten an einem Tag.

Du meinst wahrscheinlich die Prämienfahrkarte "Tageskarte", oder? In den anderen Bedingungen ist keine auf den Tag bezogene Regelung enthalten, soweit ich das sehen kann.

Laut BB ist aber die Prämie gültig bis 10 Uhr des Folgetages. Ganz einfach, BB sagt bis 10 Uhr des Folgetages, Bedingung auf der Fahrkarte sagt nur ein Tag. Ich habe mehr als 10 mal mit ZuB diskutiert/gestritten, jedesmal hat BB gewonnen.

Ich denke, der Grund für diesen anscheinenden Widerspruch liegt darin begründet, dass man versäumt hat, eine hinreichend präzise Angabe zu machen: Es gibt gemäß BB Fahrkarten, die bis 3 Uhr des Folgetages gelten, und es gibt welche, die bis 10 Uhr des Folgetages gelten. Ja, es ist blöd, wenn man einen solchen "DB-Tag" meint, aber dann nicht mit aufdruckt, welche Art genau gemeint ist. Ungenau, definitiv. Aber daraus gleich zu folgern, dass die BB grundsätzlich ausschließlich gelten und dafür der Fahrkartenaufdruck zu ignorieren wäre, ist IMHO ein Fehlschluss, insbesondere in Anbetracht dessen, dass verschiedene Quellen die Bedeutung des Aufdrucks als Dokumentation des zugrundeliegenden Vertrages betonen.

Aber ich glaube, ich hab jetzt zu dem Thema genug geschrieben. Wer allen Ernstes mit einer Fahrkarte, die ausdrücklich Nachtzüge ausschließt, einen solchen benutzen will, der soll es eben versuchen. Ich hab noch nie die Motivation gehabt, mich mit einem ZuB zu streiten, und seltsamerweise war das auch nie nötig. Irgendwie komme ich ziemlich gut mit denen klar.


Grüße,

ChrisAC


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum