Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig. (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Mittwoch, 20.06.2012, 01:19 (vor 4348 Tagen) @ michael_seelze

Hi,

Wie interpretierst Du denn die gesetzliche Regelung gemäß EG-Verordnung 1371/2007 im Hinblick auf das, was auf Fahrkarten aufgedruckt ist? Wie bringst Du das mit Deiner Ansicht, die BB gingen allem anderen vor, in Einklang?

Worauf willst Du mit dem Hinweis auf die EG-VO hinaus?

Na ja, die Logik hinter dieser Verordnung (bzw. hinter dem COTIF, welches sie in Teilen inkludiert) ist eben, dass der Sinn einer Fahrkarte unter anderem ist, zu dokumentieren, dass ein bestimmter Beförderungsvertrag vorliegt. Daraus folgere ich (und ich glaube, auch die Verordnungsgeber), dass das, was auf einer Fahrkarte steht, durchaus sehr relevant für das Vertragsverhältnis ist.

Wenn ein *ausdrücklicher* Widerspruch zwischen Beförderungsbedingungen und Fahrkarte besteht - nun denn, dann hätte man wohl rechtlich ein Problem -, aber sofern das, was auf der Fahrkarte steht, geeignet ist, Fragen, die die BB offen lassen, sinnvoll zu beantworten, halte ich das, was auf der Fahrkarte steht, definitiv für einen gültigen Vertragsbestandteil.

Das hilft zwar nicht dem Kunden, demgegenüber das Produkt widersprüchlich beworben wird (eine eher peinliche Angelegenheit), aber wer in einen Nachtzug einsteigt, obwohl auf seiner Fahrkarte wie im gegebenen Fall ausdrücklich steht, dass selbige in Nachtzügen nicht gilt - na ja, der kann sich wohl schlecht auf Beförderungsbedingungen berufen.

Aus diesem Grund steht ja, meines Erachtens jedenfalls, in der Verordnung ebenfalls, dass der Kunde eine gekaufte Fahrkarte daraufhin prüfen muss, dass sie dem entspricht, was er haben wollte. Auch dieser Passus gibt IMHO dem Aufdruck, den eine Fahrkarte besitzt, sehr hohes rechtliches Gewicht.

Darf ich abschließend noch fragen, ob Du der Ansicht bist, dass der Deutschlandpass im Thalys zwischen Aachen und Köln Gültigkeit hat? Aus den BB geht nicht hervor, dass diese Nutzung ausgeschlossen ist - das sagt lediglich der Aufdruck auf der Fahrkarte.

Doch, das geht aus den BB hervor, weil die Thalys-Züge zwischen Aachen und Köln Hbf (innerdeutsch) nur mit einer Zeitkarte für die Produktklasse ICE oder BC 100 oder Tahly Globalpreis-FK genutzt werden können.

Ja, ich weiß, was da steht. Der von mir zitierte Forenkollege meinte jedoch, dass der Deutschland-Pass eine Fahrkarte der Produktklasse ICE (oder IC) wäre. Mit derselben Logik könnte man jedoch auch behaupten, es handele sich beim Deutschland-Pass um eine Zeitkarte der Produktklasse ICE - schließlich ist sie für eine unbegrenzte Zahl von Fahrten im ICE gültig.

Wenn sie jedoch, wie Du sagst (und ich folge da Deiner Argumentation), für Thalys-Züge nicht gilt, handelt es sich a) entweder nicht um eine ICE-Zeitkarte, obwohl sie im ICE für unbegrenzt viele Fahrten gilt, oder b) es ist doch eine, jedoch stellt der Aufdruck auf ihr eine Ergänzung der sonstigen BB dar und geht ihnen vor.

Was ich sagen will: Nur, weil der D-Pass bestimmte Eigenschaften von Zeitkarten und von normalen Fahrkarten hat, ist er offenbar noch lange nicht in jeder Hinsicht eine Zeitkarte und auch nicht in jeder Hinsicht eine Fahrkarte, wie sie sonst in den BB beschrieben ist. Das muss einen nicht wundern, das braucht einen nicht zu stören - das ist eben einfach so.


Grüße,

ChrisAC


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