Laut BB ist D-Pass für CNL/EN gültig. (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 15:58 (vor 4348 Tagen) @ GibmirZucker

Hallo,

Das Problem ist, dass auf der Bestellseite (wenigstens auf einem Klickweg) deutlich steht, dass die Nutzung vom CNL gegen Aufpreis möglich ist. Da dies gestern den ganzen Tag dort stand, das heute noch dort steht, ist nicht von einem Irrtum auszugehen.

Um ehrlich zu sein, gehe ich von Inkompetenz in geballtem Ausmaße aus! In Tateinheit mit "die eine Hand weiß nicht, was die andere tut". ;-)

Wenn ich also deiner Argumentation folge, bekomme ich bei einer Bestellung des DP eine Fahrkarte, auf der im klaren Gegensatz zu den Hinweisen bei der Bestellung (und wohl auch im GGs. zu den Beförderungsbedingungen) steht, dass eine Nutzung im CNL nicht möglich ist.

Das hat nicht viel mit meiner Argumentation zu tun, ist aber insofern zutreffend, dass es diesen Widerspruch zwischen "so online beworben" und "tatsächlich erhaltene Dienstleistung" gibt.

Ich müsste also bei Entgegennahme der Fahrkarte das Prüfen und wenn sie einen solchen Vermerk hat, einen Umtausch gegen eine Fahrkarte (also gegen einen neuen DP) verlangen,

In der Tat, Du müsstest anmerken, dass sie nicht dem entspricht, was Du erwartest. Das Resultat könnte freilich sein, dass der Fahrkartenverkäufer nicht imstande ist, Dir eine Fahrkarte auszustellen, die Deinen Erwartungen entspricht. Infolgedessen könnte es sein, dass gar kein Beförderungsvertrag zustande kommt.

Versteht mich nicht falsch, bitte: Hier sind unterschiedliche Rechtsgebiete involviert. Eisenbahn-/tarifrechtlich sieht es so aus, dass Du als Kunde die Fahrkarte zu prüfen hast. Wenn Du sie nachher benutzt, kannst Du nicht argumentieren, in den BB stünde etwas anderes. Diese rechtliche Regelung ist praxisgerecht, da es dem Zugpersonal wohl kaum zuzumuten ist, im Regelfall dem Fahrgast Dienstleistungen zukommen zu lassen, die laut Fahrkarte ausgeschlossen sind. Ich könnte ja auch einsteigen und sagen "aber in Paragraph xyz der EU-Verordnung sonstwieviel steht, dass ich heute, aufgrund der Mondphase, mit meinem 2.-Klasse-Ticket in der 1. Klasse sitzen darf." Anders gesagt: Sowohl der Fahrgast als auch das Zugpersonal müssen sich darauf verlassen, dass die Fahrkarte als Dokument den Beförderungsvertrag zutreffend darstellt - einfach, damit die Fahrkarte in der Praxis einen Sinn hat.

Ein *völlig* anderer Aspekt ist der des Verbraucherschutzes, meinetwegen auch der des Wettbewerbes (Wettbewerb? im Fernverkehr? nicht sooo viel ;-)). Natürlich ist es völlig blöd und kundenfeindlich, widersprüchliche Angaben zu einem Produkt zu machen. Wenn Du etwas verkaufst, und der Käufer stellt fest, dass die Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung im Widerspruch zu den beworbenen Eigenschaften stehen, hast Du rechtlich einigermaßen gute Karten, Dein Geld zurückzukriegen. Wettbewerber könnten sicherlich auch die Bahn abmahnen - möglicherweise können Verbraucherzentralen das auch. (Da mögen sich Menschen zu äußern, die sich mit diesen Dingen gut auskennen.)

Iste gefühlt der fünfte Faden zu diesem Thema. Aber ich halte es für schrecklich und weiterhin für eine Form des unlauteren Wettbewerbes, den DP als gültig gegegen Aufpreis im CNL zu bewerben (auf der Bestellseite), dann aber etwas anderes zu liefern.

Da stimme ich Dir hundertprozentig zu. Ich bin eben nur der Ansicht, dass, wenn man eine Fahrkarte kauft und danach weiß, welche Eigenschaften der Beförderungsvertrag hat, man bei der *Nutzung* nachher nicht mehr argumentieren kann, dass das, was draufsteht, ja gar nicht stimmt. Wenn man davon ausgeht, dass eine Nachtzugnutzung erlaubt ist (laut Webseite) und nachher ein Produkt in Händen hält, das diese Nutzung nicht erlaubt, dann muss man sich eben mit dem Verkäufer auseinandersetzen und dafür sorgen, dass man entweder die Dienstleistung erhält, die man haben wollte, oder dafür sorgen, dass man sein Geld zurückbekommt.

Meines Erachtens, und darum ging es mir, bestehen keine Zweifel daran, dass man mit dem D-Pass keine Nachtzüge nutzen darf.

Dass die Vermarktung hingegen höchst zweifelhaft ist - ja, das ist wohl offensichtlich. Ändert sich das nicht schleunigst, dann hoffe ich auch, dass sich Verbraucherzentralen finden, die dafür sorgen, dass jemand bei der Bahn diesbezüglich mal aufwacht.


Grüße,

ChrisAC


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