Hinweise/Bedingung gegen BB ist nicht gültig. (Fahrkarten und Angebote)

ChrisAC, Dienstag, 19.06.2012, 17:39 (vor 4348 Tagen) @ bernd04

Hallo,

Es ist zu beachten, dass die Bedingung in BB bzw. BB NZ veröffentlicht ist, die einzige endgültige Bedingung ist und alle andere Hinweise, die die BB nicht entsprechen, ist nicht gültig.

Einzig und endgültig? Na das erzähl mal Menschen, die mit Verkehrsverbund-Tickets reisen. ;-)

Davon mal absehen stellt sich die Frage, inwieweit die Beförderungsbedingungen ausschließen, dass ergänzende Regelungen auf der Fahrkarte getroffen werden können. Die Beförderungsbedingungen zum Deutschlandpass erwähnen nicht, dass die Nutzung von Nachtzügen möglich ist - insofern sehe ich keinen expliziten Widerspruch zu dem, was auf dem Deutschlandpass aufgedruckt ist.

Auch steht in den Bedingungen zum Deutschlandpass nicht, dass es sich um eine Fahrkarte einer konkreten Produktklasse handelt, so dass man aus den BB NZ auch nicht ableiten kann, dass die Nutzung von Nachtzügen zulässig wäre.

Wie interpretierst Du denn die gesetzliche Regelung gemäß EG-Verordnung 1371/2007 im Hinblick auf das, was auf Fahrkarten aufgedruckt ist? Wie bringst Du das mit Deiner Ansicht, die BB gingen allem anderen vor, in Einklang?

Darf ich abschließend noch fragen, ob Du der Ansicht bist, dass der Deutschlandpass im Thalys zwischen Aachen und Köln Gültigkeit hat? Aus den BB geht nicht hervor, dass diese Nutzung ausgeschlossen ist - das sagt lediglich der Aufdruck auf der Fahrkarte.

Falsche Hinweis auf der Fahrkarte besteht seit lange, besonders auf Prämiefahrkarten steht immer falsche Kondition.

Kannst Du hierfür ein konkretes Beispiel benennen? Wenn das "immer" so ist, sollte das ja nicht schwer sein.

Auch auf interner Seite von DB steht einpaar falsche Hinweise.

Interne Seiten der DB interessieren wohl eher nicht, wenn es um die Auslotung der Rechtslage geht. Sie können freilich ein Indiz dafür sein, welches Angebot beabsichtigt war (im Gegensatz zu dem, wie es - im Falle D-Pass peinlicherweise - vertrieblich kommuniziert wird).

Allerdings, laut die aktuelle BB ist D-Pass auf jedensfalls in CNL/EN-Zügen gültig.

Das sagst Du. Die konkrete Fahrkarte, die den geschlossenen Vertrag dokumentiert, sagt das Gegenteil.


Grüße,

ChrisAC


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum