Ziemlich OT, muss aber sein ;D (Fahrkarten und Angebote)

DG, Dienstag, 19.06.2012, 16:40 (vor 4348 Tagen) @ ChrisAC

"Der Reisende hat sich bei der Entgegennahme des Beförderungsausweises zu vergewissern, ob dieser seinen Angaben gemäß ausgestellt ist."

(... steht in den Passagen von COTIF, die gemäß EU-Verordnung im Rahmen der Fahrgastrechte auch hier bei uns gelten)

Wenn Du also einen Beförderungsausweis entgegennimmst, den prüfst und nachher zur Fahrt nutzt, wird davon ausgegangen, dass Du weißt, was draufsteht, und dass der Deinen Reisewünschen entspricht.

Hätte man das mal einem gewissen Diskjockey gesagt ;D
*SCNR*


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