Es ist versuchter Betrug durch Unterlassen nach §263 STGB (Allgemeines Forum)

dvor, Dienstag, 29.11.2011, 07:45 (vor 4535 Tagen) @ Tommyboy

Beim Nicht-Vorzeigen des Fahrscheins fehlt es schlicht an der Vermögensschädigung, denn der Fahrschein ist regelmäßig schon bezahlt. Damit hat die Bahn ihr Geld.

Z.


Der eigentliche Betrug würde sich also dann daraus ergeben, das nicht entwertete Ticket zurückzugeben?

Genau.


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