Es ist versuchter Betrug durch Unterlassen nach §263 STGB (Allgemeines Forum)

zetzmann, Montag, 28.11.2011, 17:25 (vor 4535 Tagen) @ Frank-RE

Hier wird durch Unterlassen einer Erklärung der Eindruck vermittelt, das dass Ticket schon entwertet ist.

Möööp.

Beim Nicht-Vorzeigen des Fahrscheins fehlt es schlicht an der Vermögensschädigung, denn der Fahrschein ist regelmäßig schon bezahlt. Damit hat die Bahn ihr Geld.

Z.


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