Auch das ist geregelt: (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 29.12.2010, 03:26 (vor 5605 Tagen) @ Silver

Die Fahrgastrechte haben viele Fehler, dieser ist aber immer wieder besonders erstaunlich. Warum zum Teufel wird hier auf die planmäßige Ankunftszeit abgestellt? Bei Ankunft um 3 Uhr nachts anstatt planmäßig 20 Uhr bekomme ich kein Taxi, bei Ankunft um 11 Uhr anstatt 4 Uhr wird das Taxi aber bezahlt. Wer hat sich denn das ausgedacht?!

Und zwar hier:

Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast angemessene Übernachtungskosten erstattet.

Damit ist mehr oder weniger eindeutig der Fall Ankunft statt um 20 Uhr um 3 Uhr abgedeckt.

Oder dort:

Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

Ausfall eines Zuges sollte ergänzt werden durch "Anschlussverlust/Verspätung". Wenn kein alternatives Verkehrsmittel mehr zur Verfügung steht, kann immer ein Hotel gewählt werden.


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