Erstattung bei Taxinutzung (Allgemeines Forum)

Jogi, Montag, 27.12.2010, 15:29 (vor 5613 Tagen) @ Redesign

Werde mal auf Anraten der Servicepoint-Mitarbeiter meine Taxiquittung einreichen, nur frage ich mich jetzt, ob ich da nur auf Kulanz hoffen kann oder normalerweise ein Gutschein hätte ausgeteilt werden müssen, so wie ich das in der Vergangenheit bei vielen anderen mitbekommen habe und wie ich es heute am Servicepoint hörte?

Auf jeden Fall Kopie der Quittung an das Servicecenter FGR schicken. bigbug21s Tipp lautet in so einem Fall ja immer, nicht das FGR-Formular auszufüllen, sondern einen kurzen Brief an das Servicecenter zu schicken, in dem der Sachverhalt kurz dargelegt wird.

fahrgastrechte.info -> "Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund von Verspätung" -> [3. Unterpunkt:] Stehen in den vorgenannten Fällen [1] für die Weiterfahrt des Reisenden vom Zielbahnhof bis zu seinem tatsächlichen Ziel keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung, kann der Reisende stattdessen das andere Verkehrsmittel unter Beachtung des Höchstbetrages von 80 Euro auch bis zu seinem tatsächlichen Ziel nutzen.

[1] = u.a. (...) zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr (...)

Vielleicht hilft es dir weiter :)

Grüße, Jogi


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