Erstattung bei Taxinutzung (Allgemeines Forum)

Silver, Montag, 27.12.2010, 15:43 (vor 5604 Tagen) @ Jogi
bearbeitet von Silver, Montag, 27.12.2010, 15:43

[1] = u.a. (...) zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr (...)


Die Fahrgastrechte haben viele Fehler, dieser ist aber immer wieder besonders erstaunlich. Warum zum Teufel wird hier auf die planmäßige Ankunftszeit abgestellt? Bei Ankunft um 3 Uhr nachts anstatt planmäßig 20 Uhr bekomme ich kein Taxi, bei Ankunft um 11 Uhr anstatt 4 Uhr wird das Taxi aber bezahlt. Wer hat sich denn das ausgedacht?!


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