Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Dienstag, 21.12.2010, 07:32 (vor 5609 Tagen) @ liebe70

genauso eine Sage wie das "Gültigschreiben" von irgendwelchen Fahrkarten.

Das auch, aber es hilft einem ungemein weiter, wenn sich das Zugpersonal quer stellt.


Inwiefern?

Und was meinst du mit: "...wenn sich das Zugpersonal quer stellt" Das Zub verstellt den Weg (= quer stellen) oder es verweigert die Mitfahrt (= querstellen)?

Das Letztere, aber nicht unbedingt die Mitfahrt verweigern, sondern Stichwort FN.

Das ist genau das Gleiche (oder dasselbe oder das Selbe?) wie "allein stehend". Der Zwiebelfisch läßt grüßen. ;-)

... ;)


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