Vermeintliches Faulenzen des Zub (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 21.12.2010, 01:09 (vor 5610 Tagen) @ Burkhard
bearbeitet von liebe70, Dienstag, 21.12.2010, 01:12

Wenn man aber am Samstagabend im ICE zwischen Hannover und Hamburg nicht kontrolliert wird, trotz nur rund 20 Leuten in der ersten Klasse des ICE1 - dann wird es schon komisch.

Wieso? Das Zauberwort heißt Arbeitszeit. Wenn die maximal zulässige Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag (montags bis freitags) bzw. 12 Stunden pro tag (am Wochenende) erreicht ist, dann darf der Zub nicht mehr arbeiten. Sollte er es dennoch tun und es passiert was, dann bedankt sich niemand bei ihm, sondern er wird gefragt, warum er sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hielt.

Und diese Fälle nehmen irgendwie in letzter Zeit zu.

Wenn man Schichten mit einer "schutzwürdigen" Arbeitszeit (den Begriff gibts nur bei der Bahn; damit ist die "echte" Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gemeint) von etwas über 9:30 Std hat, dann braucht man nicht viel, um diese "schutzwürdige" Arbeitszeit zu überschreiten. Eine halbe Stunde Verspätung reicht völlig.

Beispielsweise fährt das Zub den 548 von Berlin nach Düsseldorf und den 945 retour. Das ergibt eine schutzrechtliche Arbeitszeit von 9:32 Std. Bei einer halben Stunde Verspätung, was aktuell derzeit locker drin ist, überschreitet das Zub die maximal erlaubte Arbeitszeit.


Nächste Möglichkeit ist, daß das Zub eine auswärtige Ruhe gehabt hätte (diese muß mindestens 9:01 Std betragen) und durch die Verspätung am Vortag platzte. Sobald die Ruhezeit unter 9 Stunden liegt wird aus der auswärtigen Ruhe eine sogenannte Arbeitsunterbrechung bzw. Zeit ohne Anrechnung (=ZoA). Durch diese ZoA darf die maximale Arbeitszeit nur noch 10 Stunden betragen. Wenn das Zub am Vortag schon 7 Stunden "schutzwürdige" Arbeitszeit absolvierte, darf es am Folgetag der ZoA nur noch 3 Stunden arbeiten.

Auch hier ein Beispiel dazu:
Das Zub fährt mit dem 1611 von Berlin nach München, übernachtet dort und fährt anderntags mit dem 1612 zurück. Die schutzrechtliche Arbeitszeit beim 1611 beträgt 7:06 Stunden, die Übernachtung 9:30 Stunden und die schutzrechtliche Arbeitszeit beim 1612 genau 7:13 Stunden. Nun hat der 1611 eine Stunde Verspätung. Damit arbeitet das Zub statt der vorgesehenen 7:06 Stunden schon 8:06 Stunden. Die auswärtige Ruhe wird um diese eine Stunde unterschritten - und schon darf das Zub an diesem Tag nur noch 1:54 Stunden arbeiten. Damit kommt der 1612 allerhöchstens bis kurz vor Nürnberg - und die Zub-Reserve von Nürnberg muß den Zug übernehmen.


Dritter Fall:
Das Zub hat sogenannte Pausen auf dem Zug, und zwar dort, wo der Zug "in einem Ritt" gefahren wird. Der 1515 ist so ein Fall. Die Pause auf dem Zug soll in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.30 Uhr gemacht werden. Das Zub fährt 1:1 und beide haben das identische Pausenfenster. Was passiert in dieser Zeit? Richtig! -> Nichts. Keine Fahrkartenkontrolle, kein APS, nichts. Wird das Zub in dieser Pausenzeit gestört, so ist der Erholungswert nicht da und die angefangene Pause zählt nicht als solche. Also wird die Tür vom Dienstabteil geschlossen. Aus diesem Grund sieht es oftmals scheinbar so aus, als ob sich das Zub hinter verschlossener Tür verkriecht.


Als in der Anfangszeit das Zub mit dem Schildchen "gesetzliche Ruhepause" anzeigen sollte, daß sie derzeit ihre Pause haben, wurde ich dennoch sehr oft von Reisenden angesprochen, weil sie etwas von mir wollten. Viele guckten auf das Schildchen, lasen die Info darauf und fingen das Gespräch mit "Ich weiß ja, daß sie Pause haben, aber..." an. Spätestens da unterbrach ich die Reisenden und verwies sie an die Kollegen. Viele Reisende waren eingeschnappt, doch hat schon jemand mal versucht, außerhalb der Sprechzeiten und unangemeldet ein Gespräch zu mit einem Mitarbeiter einer Behörde (z.B. Finanzamt) zu bekommen? Das Ergebnis dürfte gegen Null tendieren.

Zusammengefaßt:
Vieles sieht scheinbar wie "verkriechen" und "Faulheit" des Zub aus, hat jedoch sehr häufig ganz andere Ursachen und Gründe.

Gruß, Ralf


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