Fahrgastrechte/Bestätigung der Verspätung - Frage (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 18.12.2010, 03:28 (vor 5623 Tagen) @ alleo

Außerdem sei noch gesagt, dass du zur Geltendmachung deiner Ansprüche natürlich keine schriftliche Bestätigung der Verspätung benötigst.


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