Entschädigung bei Verspätung mit SEV? (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 15.09.2010, 00:22 (vor 4996 Tagen) @ Regiosprinter

Es muss noch nicht mal der Busfahrer den DB-Fahrschein aktzeptieren.
Wenn du bspw. in Ulm den Anschluss zum RE 22544 um 22:18 Uhr verpasst, bleibt dir nur noch der Bus um 23:15 Uhr. Ob DB-Tarif oder nicht - man muss die Ersatverbindung im Fahrgastrechteformular eintragen, und das ist nicht möglich.

Sieht das Formular Erstattungen von Aufwendungen nach Nutzung alt. Verkehrsmittel überhaupt vor?


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