Entschädigung bei Verspätung mit SEV? (Fahrkarten und Angebote)

Steffen, Montag, 13.09.2010, 19:18 (vor 4997 Tagen) @ BC-100

Stell den Antrag einfach und sag uns wie es ausging ;))

Mein Laienverstand sagt, dass SEV=Bahnverkehr ist und Stau keine höhere Gewalt (wobei mir mal wegen einem Unfall auf der Autobahn nördlich von Aachen, der zur Folge hatten dass auf dem Weg "meines" Linienbusses ein Stau war (weit bevor ich eingestiegen bin), eine Verspätungsentschädigung (Verbundregelung) nicht nicht gegeben wurde mit der Begründung man könne nichts dafür - einfach probieren).
An der fehlenden Bescheinigung wird es jedenfalls nicht scheitern - da kann man Dich nicht für verantwortlich machen.

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