Entschädigung bei Verspätung mit SEV? (Fahrkarten und Angebote)

Regiosprinter, Dienstag, 14.09.2010, 16:38 (vor 4997 Tagen) @ Fabian318

Dabei gibt es Strecken, auf denen die ersten bzw. letzten Fahrten planmäßig mit Bussen durchgeführt werden... (bspw. Murnau-Oberammergau oder Ulm-Langenau)


fährt man da dann mit einem DB-(Zug-)Fahrschein?


Nehme ich an, aber es kann gut sein, dass es gar nichts gibt, weil es nun mal eine Busfahrt und keine Bahnfahrt ist (und auch kein SEV). Auch bei den Bahnbussen gibt es ja keine Entschädigung, obwohl da Bahnfahrkarten sehr oft gelten ;-)

Es muss noch nicht mal der Busfahrer den DB-Fahrschein aktzeptieren.
Wenn du bspw. in Ulm den Anschluss zum RE 22544 um 22:18 Uhr verpasst, bleibt dir nur noch der Bus um 23:15 Uhr. Ob DB-Tarif oder nicht - man muss die Ersatverbindung im Fahrgastrechteformular eintragen, und das ist nicht möglich.
Klaus


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