Entschädigung bei Verspätung mit SEV? (Fahrkarten und Angebote)

BC-100, Montag, 13.09.2010, 19:11 (vor 4997 Tagen)

Gibt es bei Verspätung mit SEV auch eine Entschädigung?

Bin gestern von Garmisch nach München gefahren, SEV zwischen Garmisch und Murnau. Lt. Fahrplanauskunft Abfahrt mit SEV in Garmisch 17:15, Anschluss in Murnau dann um 17:55 zum RE, Ankunft in München 18:46

Tatsächlich standen wir dann um 17:55 noch irgendwo mitten im Garmisch im Stau :-) Ankunft in Murnau dann so gegen 19:00, Weiterfahrt mit der RB um 19:31, Ankunft in München dann ca. 20:30

Also ne Verspätung von deutlich über 60 Min.

Oder ist der Stau auf der Straße kein anerkannter Verspätungsgrund? Der eigentliche Grund lag aber doch wohl bei der Bahn (Bauarbeiten). Ohne Bauarbeiten kein SEV und somit kein Stau und (normalerweise) keine Verspätung.

Wenns ne Entschädigung gibt: Hätte ich mir das im Zug irgendwie bestätigen lassen müssen (hat sich aber auf der ganzen Fahrt kein Kontrolleur blicken lassen), auf der Fahrkarte (BC 100) steht ja nicht drauf wo und wann ich gefahren bin - oder kann ich den Antrag jetzt noch stellen? Evtl. wg. RFID-Chip? Oder vertrauen die einfach darauf dass man in dem Formular richtige Angaben macht?


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