Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot (Allgemeines Forum)

GUM, Samstag, 21.08.2010, 20:59 (vor 5793 Tagen) @ Fabian318

Theoretisch kann man es dann aber auch bleiben lassen, für SWTs usw. 1,50 an Entschädigung zu versprechen, denn der Fall 3 x 60 Min. Verspätung zu erleiden dürfte relativ gering sein. Und offensichtlich müssen die 4,- ja pro Fahrkarte zu Stande kommen.

Ja, praktisch könnte man dies auch so handhaben. Es gilt aber der Grundsatz, dass die hoch ermäßigten "Spaß-Fahrkarten" SWT/Länderticket Zeitkarten des Nahverkehrs sind. Wer also unbedingt will, kann seine Verspätungen aufschreiben und sich den Urlaubstag nachträglich so richtig versauen. Anstatt die Fotos anzuschauen, in Erinnerungen zu schwelgen oder seinen Kollegen/Bekannten/wem auch immer vom Wochenende erzählen: Ab zum Postkasten und Fahrgastrechteformular einschicken. So würde es ein ganz bestimmter User T******* dieses Forums wahrscheinlich tun :-)

Und zum Thema Bagatellumtausch und verbundene Kosten gibt´s noch einen link, zufällig war dies auch Thema bei Spiegel-Online. Wenn auch im "normalen" Versandhandel:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,712884,00.html

Viel Spaß beim Lesen.


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