(leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? (Allgemeines Forum)
Moin!
Mir stellt sich jedes Mal - wenn ich darüber lese - die Frage, womit die 4€ Grenze gerechtfertigt wird?
Daß der Betrag zu gering ist, kann es ja wohl kaum sein, oder? Fahrkarten unter 4€ müssen ja auch bezahlt werden, da kann ich nicht einfach sagen, daß ich mir erst die Fahrkarten kaufe, wenn ich ausreichend Fahrten gemacht habe, um mindestens 4€ auszugeben.
Viele Grüße
fabs
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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
gesamter Thread:
- Fahrgastrechte: Auszahlung von Beträgen < 4 Euro -
Graukärtchenfahrer,
20.08.2010, 11:26
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
liebe70,
20.08.2010, 11:52
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? -
fabs,
20.08.2010, 12:36
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? - sflori, 20.08.2010, 13:19
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
GUM,
20.08.2010, 22:14
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
Fabian318,
21.08.2010, 00:21
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot - GUM, 21.08.2010, 20:59
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
Fabian318,
21.08.2010, 00:21
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Tommyboy,
20.08.2010, 19:33
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Uniqum,
20.08.2010, 23:27
- Meine volle Zustimmung - GUM, 21.08.2010, 21:01
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA - Fabian318, 21.08.2010, 21:56
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Uniqum,
20.08.2010, 23:27
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? -
fabs,
20.08.2010, 12:36
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
liebe70,
20.08.2010, 11:52