(leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? (Allgemeines Forum)
Vielleicht haben sich einige Bürokraten gesagt: Der Verwaltungsaufwand kostet uns so und so viel Euro. Und wenn jetzt deutschlandweit zu viele Kunden wegen kleiner Erstattungen ankommen, haben wir riesige Verwaltungskosten im Vergleich zu geringen Erträgen für den Kunden. Also begrenzen wirs lieber. Dem Kunden machen doch die wenigen Euro nichts aus, während die Bahn zig Tausende spart. BWLer-Denke halt. :-) Nachvollziehbar, aber nicht kundenfreundlich.
Naja, bin dafür früher auch ab und an in den Genuss des Mindesterstattungspreises gekommen. Das Ticket für 8,50 € auf der Hausstrecke, und wenn der Zug zu spät war gabs nen Fünfer zurück. DAS war noch ne echte Entschädigung. ;)
Bye. Flo.
gesamter Thread:
- Fahrgastrechte: Auszahlung von Beträgen < 4 Euro -
Graukärtchenfahrer,
20.08.2010, 11:26
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
liebe70,
20.08.2010, 11:52
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? -
fabs,
20.08.2010, 12:36
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? - sflori, 20.08.2010, 13:19
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
GUM,
20.08.2010, 22:14
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
Fabian318,
21.08.2010, 00:21
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot - GUM, 21.08.2010, 20:59
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
Fabian318,
21.08.2010, 00:21
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Tommyboy,
20.08.2010, 19:33
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Uniqum,
20.08.2010, 23:27
- Meine volle Zustimmung - GUM, 21.08.2010, 21:01
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA - Fabian318, 21.08.2010, 21:56
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Uniqum,
20.08.2010, 23:27
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? -
fabs,
20.08.2010, 12:36
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
liebe70,
20.08.2010, 11:52