Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 21.08.2010, 00:21 (vor 5793 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 21.08.2010, 00:22

Theoretisch kann man es dann aber auch bleiben lassen, für SWTs usw. 1,50 an Entschädigung zu versprechen, denn der Fall 3 x 60 Min. Verspätung zu erleiden dürfte relativ gering sein. Und offensichtlich müssen die 4,- ja pro Fahrkarte zu Stande kommen.


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