Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot (Allgemeines Forum)
Theoretisch kann man es dann aber auch bleiben lassen, für SWTs usw. 1,50 an Entschädigung zu versprechen, denn der Fall 3 x 60 Min. Verspätung zu erleiden dürfte relativ gering sein. Und offensichtlich müssen die 4,- ja pro Fahrkarte zu Stande kommen.
gesamter Thread:
- Fahrgastrechte: Auszahlung von Beträgen < 4 Euro -
Graukärtchenfahrer,
20.08.2010, 11:26
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
liebe70,
20.08.2010, 11:52
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? -
fabs,
20.08.2010, 12:36
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? - sflori, 20.08.2010, 13:19
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
GUM,
20.08.2010, 22:14
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
Fabian318,
21.08.2010, 00:21
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot - GUM, 21.08.2010, 20:59
- Wahrscheinlich mit dem § 226 BGB / Schikaneverbot -
Fabian318,
21.08.2010, 00:21
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Tommyboy,
20.08.2010, 19:33
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Uniqum,
20.08.2010, 23:27
- Meine volle Zustimmung - GUM, 21.08.2010, 21:01
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA - Fabian318, 21.08.2010, 21:56
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
Uniqum,
20.08.2010, 23:27
- (leicht OT) mit was wird diese 4€ Grenze gerechtfertigt? -
fabs,
20.08.2010, 12:36
- Ein Fall für die Beschwerdestellebeim EBA -
liebe70,
20.08.2010, 11:52