IR-Rollmaterial als ICE-Ersatz, wie lange noch? (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Dienstag, 27.05.2008, 12:01 (vor 6414 Tagen) @ Burkhard

REservierung und ICE-Aufpreis gibt es unkompliziert zurück.

Moin!
Schön wärs...
Als ich Anfang des Jahres mit dem IC 2892 (i-Wagen Park), der damals einige Wochen planmäßig als Ersatz für den ICE 592, von Frankfurt nach Braunschweig gefahren bin, habe ich auch versucht, die Differenz erstattet zu bekommen. Zunächst habe ich mir in weiser Voraussicht auf der Rückseite des Onlinetickets bestätigen lassen, daß ein Ersatzzug fuhr und dieses (bzw. eine Kopie) habe ich dann mit der Bitte um Rückerstattung des ICE Aufpreis an den Kundendialog geschickt. Weiterhin habe ich in meinem Schreiben darauf hingewiesen, daß weder die Sitzplatzreservierung geklappt hat, noch daß - entgegen des Fahrplans - keine Möglichkeit bestand, Speisen und Getränke im Zug zu erwerben (Bistro war geschlossen, Restaurant nicht vorhanden).

Als Antwort kam das Übliche blabla mit Hinweis, das bei Ersatzzügen kein Anspruch auf Erstattung o.ä. besteht. Dabei war - aus Kulanz(!) - ein Reisegutschein, der in etwa den Wert der o.g. Differenz hatte. Die Sitzplatzreservierung wurde mit keiner Silbe erwähnt.

Viele Grüße
fabs

PS: Ja, ich habe meine MBC100 noch! Es handelte sich um einen Mitreisenden - aber in der ich-Form ist es einfacher zu schreiben.

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...


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