Wieder mal kräftig durcheinandergeraten (Allgemeines Forum)

GUM, Montag, 16.08.2010, 17:46 (vor 5605 Tagen) @ Fabian318

Es sind bloss anlaßbezogene Kontrollen zugelassen,

Und für diesen Anfangsverdacht reicht schon die "kriminologische Erfahrung"...
Das bezieht sich übrigens nicht nur auf Ein-/Ausreisekontrollen durch die BPol, sondern auch auf normale Kontrollen der LPol, beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle.

Die Verkehrskontrollen sind erheblich anders geregelt als die Kontrollen von Fußgängern und Passanten. Bischen nachlesen wäre nicht schlecht !

Werde das aber hier nicht weiterdiskutieren ist zu weit Bahn-off-topic.


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